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Deutsche berechtigt zur Nutzung des 'Touristenvisums bei Ankunft, freigegeben durch elektronische Reiseautorisierung' (Tourist Visa on Arrival enabled by ETA (Electronic Travel Authorization))

Deutsche berechtigt zur Nutzung des 'Touristenvisums bei Ankunft, freigegeben durch elektronische Reiseautorisierung' (Tourist Visa on Arrival enabled by ETA (Electronic Travel Authorization))

Pressemitteilung

Deutsche berechtigt zur Nutzung des „Touristenvisums bei Ankunft, freigegeben durch elektronische Reiseautorisierung“ (Tourist Visa on Arrival enabled by ETA (Electronic Travel Authorization))

 

[Bitte beachten Sie: Diese deutsche Version ist eine Übersetzung. Verbindlich ist einzig und allein das englischsprachige Original.]

Die indische Regierung hat am 27. November 2014 das sogenannte „Touristenvisum bei Ankunft, freigegeben durch elektronische Reiseautorisierung“ (Tourist Visa on Arrival (TVoA) enabled by ETA) eingeführt zur Unterstützung von deutschen Reisenden, die Indien besuchen.

* Bitte beachten Sie, dass beim Reisen eine Kopie der „Electronic Travel Authorisation“, die man nach [erfolgreicher] Online-Antragstellung erhält, mitzuführen ist.

Zweck und Gültigkeit des „TVoA by ETA“

  • Ausländer, deren einziges Ziel für ihren Besuch in Indien entweder Freizeit und Erholung, Sightseeing, medizinische Behandlungen von kurzer Dauer, „informelle“ Geschäftsreisen [d. h. z. B. Zwecks Ausloten von Geschäftsmöglichkeiten], oder „informelle“ [private] Reisen mit dem Ziel, Freunde oder Verwandte zu treffen, ist. Nicht gültig für andere Zwecke oder Aktivitäten.
  • Einreise nach Indien innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Gewährung der elektronischen Reiseautorisierung.
  • Gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen in Indien ab dem Datum der Ankunft in Indien.
  • Erlaubnis zu Ein- und Ausreise über einen beliebigen der folgenden 9 Flughäfen: Bengaluru, Chennai, Kochi, Delhi, Goa, Hyderabad, Kolkata, Mumbai und Thiruvananthapuram.
  • Kann nicht mehr als zweimal innerhalb ein und desselben Kalenderjahres genutzt werden.

Wer ist alles zur Nutzung berechtigt?

  • Deutsche Staatsbürger, die Inhaber eines normalen Reisepasses mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten sind.
  • Ausländer, die mit einem anderen als einem normalen Reisepass, z. B. Diplomatenpass oder Dienstpässe gleich welcher Art, reisen, sind nicht zur Nutzung der TvoA-Dienstleistungen berechtigt.
  • Personen, die TvoA-Dienstleistungen nutzen möchten, sollten in Indien weder einen Wohnsitz haben noch dort im Land eine Berufstätigkeit ausüben.
  • Reisende, die TvoA-Dienstleistungen nutzen möchten, sollten über ein Rück- oder Weiterreiseticket nebst ausreichend Geld zum [potenziell] Ausgeben während des eigenen Aufenthalts verfügen.

Instruktionen zum „TvoA by ETA“

  • Anträge können online gestellt werden unter https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html.
  • Der Onlineantrag sollte mindestens vier Tage und maximal 30 Tage vor dem anvisierten Reisetag gestellt werden.
  • Ein aktuelles Foto von vorne mit einem weißen Hintergrund und die Fotoseite des Reisepasses müssen bei der Antragstellung hochgeladen werden.
  • Eine Gebühr von 60,00 US-Dollar (plus Banküberweisungsgebühren) muss online gezahlt werden für die Gewährung der ETA für das TvoA.
  • Sobald die Gebühr bezahlt worden ist, kann sie nicht wieder rückerstattet werden, unter keinen Umständen.
  • Der Onlineantrag wird erst bearbeitet, nachdem die Gebühr online bezahlt worden ist.
  • Die Entscheidung bezüglich des TvoA-Antrags wird per Email mitgeteilt. Daher wird den AntragstellerInnen geraten, sicherzustellen, dass die im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung gestellten E-Mailadressen korrekt sind.
  • AntragstellerInnen können zudem den Status ihres jeweiligen Antrags online auf der TvoA-Website verfolgen durch die Wahl des Links „Visa Status“ und die Eingabe ihrer Antrags-ID-Nummer sowie ihrer Reisepassnummer.
  • AntragstellerInnen sollten bei Reiseantritt eine Kopie der ETA mit sich führen.
  • Einmal ausgestellt kann das „Tourist Visa on Arrival“ nicht verlängert oder umgewandelt werden und ist auch nicht gültig für einen Besuch der sogenannten „Protected / Restricted and Cantonment Areas“.
  • Biometrische Daten der AntragstellerInnen werden bei der Ankunft in Indien am TvoA-Schalter im Flughafen verpflichtend erfasst.
  • Diese Dienstleistung ist ein Zusatz zu den bereits existierenden Visadienstleistungen.

Dokumente, die zusammen mit dem Onlineantrag eingereicht werden müssen

  • Die eingescannte Seite des Reisepasses, die das Foto sowie die Angaben zur Person enthält.
  • Das digitale Foto, das hochgeladen werden soll.
  • Das Foto sollte das ganze Gesicht zeigen, von vorne und mit offenen Augen.
  • Der Hintergrund sollte einfarbig hell oder weiß sein.
  • Keine Schatten auf dem Gesicht oder dem Hintergrund.

** Für den Fall, dass Sie Hilfe benötigen sollten, können Sie sich gerne an das Visa Support Centre unter der Rufnummer +91-11-24300666 wenden, oder eine Email an indiatvoa@gov.in senden.